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KI und Urheberrecht: Herausforderungen und Fallstricke

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Mit der zunehmenden Verbreitung generativer KI-Modelle wie ChatGPT und MidJourney stehen viele Nutzer vor rechtlichen Unsicherheiten. Fachanwalt für Informationstechnologie, Fritz-Ulli Pieper, beleuchtet die wichtigsten Fragen und gibt wertvolle Ratschläge im Umgang mit Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht.

Die Grundlagen des Urheberrechts
„Das Thema KI und Urheberrecht ist ein riesengroßes Thema. Hat durch das Aufkommen dieser ganzen generative AI Modelle einen riesen Schub erfahren“, erklärt Fritz-Ulli Pieper. Im deutschen Urheberrecht wird der Schutz von Werken geregelt, die durch menschliche Kreativität entstanden sind. Dies umfasst alles, was als persönliche geistige Schöpfung gilt, wie Bilder, Musikstücke oder Softwarecode. Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer umfassende Verwertungsrechte, die ihm ermöglichen, seine Werke zu nutzen und wirtschaftlich zu verwerten.

KI-Generierte Inhalte und Urheberrechte
Ein zentrales Problem bei der Nutzung von generativen KI-Modellen ist die Frage, wem die Rechte an den erzeugten Inhalten gehören. „Wenn dieses Modell auf Basis dieser gigantischen Datensätze… dann ist es keine persönliche geistige Schöpfung mehr eines Menschen. Und die braucht es aber, um urheberrechtsschutzfähig zu sein“, erläutert Pieper. Dies bedeutet, dass rein KI-generierte Inhalte in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, da sie nicht auf menschlicher Kreativität basieren.

Risiken bei der Nutzung von KI
Nutzer sollten sich bewusst sein, welche Risiken sie eingehen, wenn sie ihre kreativen Ideen in KI-Modelle eingeben. Pieper warnt: „Wenn jemand so kreativ ist und so etwas erschafft, dann soll er dafür auch schon vom Gesetz her Schutz genießen.“ Wenn jedoch ein Nutzer seine Ideen in ein KI-Modell einspeist, könnten diese Daten von dem Unternehmen, das hinter der KI steht, weiterverwendet werden. Dies könnte dazu führen, dass der ursprüngliche Urheber keine Kontrolle mehr über seine kreativen Werke hat.

Zitate und Urheberrechtsverletzungen
Ein weiteres wichtiges Thema ist der Umgang mit Zitaten, die von KI-Modellen erzeugt werden. Pieper erklärt: „Wenn das KI Modell mit einem möglicherweise urheberrechtlichen Werk oder Werksteil arbeitet und das dann ausgespuckt wird, ohne es zu kennzeichnen, dann ändert das nichts daran, dass das ein urheberrechtlich geschützter Werkteil ist.“ Nutzer könnten unwissentlich Urheberrechtsverletzungen begehen, wenn sie solche Inhalte weiterverbreiten, ohne die entsprechenden Zitate korrekt zu kennzeichnen.

Verantwortung für Inhalte
Trotz der generativen Fähigkeiten der KI bleiben Nutzer für die erzeugten Inhalte verantwortlich. „Sagen wir mal, da steht eine Beleidigung drin, dann ist der Tatbestand der Beleidigung durch Veröffentlichung dieses Artikels… erfüllt“, stellt Pieper klar. Auch wenn die KI den Inhalt generiert hat, muss der Nutzer für die Veröffentlichung und deren rechtliche Konsequenzen geradestehen.

Fazit
Die Nutzung von generativen KI-Modellen bringt zahlreiche rechtliche Herausforderungen mit sich. Nutzer sollten sich umfassend über die AGB und Nutzungsbedingungen der KI-Modelle informieren und ihre kreativen Werke sorgfältig schützen. Fritz-Ulli Pieper betont die Notwendigkeit, sich der rechtlichen Fallstricke bewusst zu sein und empfiehlt, bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.